Ab wann genau zählt etwas als "Wildcampen" und ist damit illegal?
An dieser Stelle möchten wir vorwegnehmen, dass das "Wildcampen" in Deutschland grundsätzlich verboten ist, es je nach Bundesland aber unterschiedliche Regelungen gibt.
Aber ab wann genau zählt etwas als "Wildcampen" und ist damit illegal? Zudem stellen wir dir tolle Portale vor, die Parkmöglichkeiten teilen.
Wenn du nun aber mit deinem Auto inkl. Dachzelt unterwegs bist, gilt grundsätzlich - wie auch bei der üblichen Teilnahme im Straßenverkehr - die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Als erste Besonderheit bei der Reise mit deinem Hartschalen-Dachzelt ist zunächst die Traglast deines Autos zu berücksichtigen.
Ansonsten regeln die einzelnen Straßengesetze der Länder (bspw. das Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg) bzw. das Fernstraßengesetz (FStrG) des Bundes, was unter "Gemeingebrauch" im Sinne des Straßengesetzes zu verstehen ist. "Gemeingebrauch" ist die Benutzung der Straße durch jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen (§13 Abs. 1 StrG BW).
Wir wollen dich aber nicht mit etlichen juristischen Details und Gesetzen überhäufen und können dir deshalb sagen, dass als grobe Faustformel gilt:
Ein Verkehrsverhalten, das nach der StVO zulässig ist, stellt auch gleichzeitig einen "Gemeingebrauch" dar und bedarf deshalb keiner gesonderten Erlaubnis.
KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GESETZESLAGE IN DEUTSCHLAND
Wenn du nun in deinem Hartschalen-Dachzelt übernachten möchtest, ist dabei zu berücksichtigen, dass auch das Parken und Halten zum Verkehr gehören. Dieses Verhalten im Straßenverkehr wird auch als "ruhender Verkehr" bezeichnet und ist in den § 12 - 15 StVO geregelt. Die Zugehörigkeit zum Straßenverkehrs(recht) bleibt auch während des Haltens und Parkens für das Fahrzeug bestehen. Du darfst also auf allen öffentlichen Parkplätzen parken, auf denen du auch normalerweise halten bzw. parken darfst. Problematisch wird es allerdings dann, wenn dein Auto (inkl. Dachzelt) überwiegend bzw. vorrangig der Beherbergung bzw. dem Wohnen dienen, denn dann stellt dieses Verhalten keinen Gemeingebrauch mehr dar und ist damit grundsätzlich verboten bzw. bedarf einer Erlaubnis (vgl. hierzu § 16 StrG BW).
Wenn du dich fragst, welches Verhalten unter "Wohnen" in diesem Sinne fällt, lässt sich auch hier grob sagen: sobald du deinen Campingkocher anwirfst, parkst du nicht (mehr), sondern "wohnst" bereits. Dagegen kann eine Übernachtung bzw. das Ausruhen im Dachzelt unter Gemeingebrauch fallen, wenn du damit deine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen willst. Dabei ist das Ausruhen aber wörtlich zu nehmen, campieren mit allem Drum und Dran wird zum Ausruhen bzw. zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nicht benötigt. Aber wie so oft lassen auch hier die Gesetze einen gewissen Interpretationsspielraum. Für den Fall der Fälle ist es also empfehlenswert, ein paar gute Argumente parat zu haben, wieso du dich momentan nur ausruhst, und nicht "wohnst" ;)
WO FINDE ICH LEGALE ÜBERNACHTUNGSPLÄTZE?
Auch wenn wir persönlich noch nie Probleme bekommen haben beim Campen mit unserem Dachzelt, kann man natürlich auch auf Campingplätzen parken und so das gesamte Risiko von Bußgeldern ausschließen. Schöne Alternativen hierzu stellen private Stellplätze dar - natürlich aber nur mit Erlaubnis des Eigentümers. Es gibt hierzu bereits einige Homepages, auf denen bspw. Bauernhöfe derartige (Zelt-)Stellplätze anbieten. Das wichtigste Tool für uns beim Reisen war bisher immer die App park4night. Hier markieren User Parkplätze, beschreiben & bewerten diese. Andere User können diese dann auch bewerten und kommentieren. So findest du ganz easy schon erprobte Parkplätze und siehst im Voraus wie die Lage vor Ort ist.
Neu hinzugekommen (Stand: Juli 2020) ist nun das Portal LandReise.de Camping, bei dem du tolle Stellplätze mit deinem Dachzelt europaweit (Deutschland, Italien, Österreich, Dänemark, Spanien) im Voraus buchen kannst. Dabei bietet dieses Portal ein breites Spektrum: egal ob du in die Berge willst, auf einem Bauernhof übernachten willst oder auf einer freien Wiese - hier ist für jeden das Richtige dabei.
Für alle Facebook-Freunde bietet zudem die Gruppe "Kostet nix - Stellplätze, kostenlos auch Freisteher und Wildcamper" eine gute Übersicht für freie und schöne Übernachtungsmöglichkeiten in ganz Europa.
Außerdem darfst du mit deinem Hartschalen-Dachzelt nicht auf ausgewiesenen Wohnmobilparkplätzen parken, denn diese sind ausschließlich Wohnmobilen vorbehalten. Mit unseren soeben dargestellten Park-Tipps sollte es aber für dich in Zukunft kein Problem mehr sein, eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit für dich zu finden.
DAS DACHZELT ALS LADUNG: HARTSCHALE VS. KLAPPDACHZELT
Zu guter Letzt ist bei der Fahrt mit deinem Dachzelt auch noch die Ladung auf deinem Auto zu beachten. Denn wie bereits oben erwähnt, muss dabei die Traglast deines Autos berücksichtigt werden.
Natürlich ist dies auch wieder gesetzlich geregelt und findet sich in § 22 StVO wieder. Dabei regelt die Norm aber auch, inwiefern die Ladung (sprich dein Dachzelt) über das Fahrzeug hinausragen darf. Das ist auch für die Entscheidung, welche Art von Dachzelt du dir kaufen möchtest, relevant.
§ 22 Abs. 3 StVO besagt, dass die Ladung bei einem Fahrzeug bis zu einer Höhe von 2,50m nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen darf. Klingt vielleicht erstmal kompliziert, ist es aber nicht: Ein Dachzelt, das über deine (Motorraum-)Front reichen würde, entspricht ohnehin nicht den gängigen Dachzelten, die du auf dem Markt findest. Im Übrigen wäre es bei derartigen (Aus-)Maßen aber auch nicht mehr sicher befestigt und somit dein Fahrzeug nicht mehr "verkehrstauglich".
Sehen wir uns als nächstes aber an, wie es mit der Ladung im Heckbereich aussieht: Hier besagt § 22 Abs. 4 StVO, dass die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen darf. Zu beachten ist dabei jedoch, dass sobald dein Hartschalen-Dachzelt mehr als 1m über die Rückstrahler hinausragt, musst du dein Dachzelt kenntlich machen, bspw. mithilfe einer Fahne oder eines Schildes.
Ähnliches gilt, wenn dein Dachzelt seitlich mehr als 40 cm über deine Fahrzeug(stand)leuchten hinausragt, § 22 Abs. 5 StVO. Hier musst du, falls dein Dachzelt diese Maße übersteigt an diesem Leuchten anbringen. Als Richtwert kann man deshalb die Seitenspiegel nehmen. Ragt es darüber hinaus, wird es problematisch.
Du wirst dich nun bestimmt fragen: Nun gut, welches Hartschalen-Dachzelt entspricht den Anforderungen, ohne dass ich mir selbst den Kopf über Maße, Überhang etc. zerbrechen muss? Dazu lässt sich grundsätzlich sagen, dass Klappdachzelte und Hybrid-Dachzelte deutlich "ausladender" sind und damit auch schnell die Maße überschritten werden und somit die eben dargestellten Besonderheiten zu beachten sind. Im Übrigen ist es damit auch deutlich komplizierter, falls du doch mal auf einem "üblichen" Parkplatz stehst und einen "Erholungsschlaf" in deinem Dachzelt einlegen willst, hier zu erklären, dass du nicht campierst. Allein das "Ausmaß" lässt eher auf ein "wohnen" schließen.
Bei einem Hartschalen-Dachzelt treten diese "Hindernisse" meist nicht auf: diese sind für die gängigen Fahrzeuggrößen konzipiert. Darüber hinaus ist aber der klare Vorteil eines Hartschalen-Dachzeltes, dass sich dessen Ausmaße auch im "ausgepackten" Zustand in die Breite nicht verändern, so dass dir die Problematik mit dem seitlichen Überhang über dein Fahrzeug nicht begegnen wird.
Solltest du dir dennoch nicht sicher sein, was lokal erlaubt ist oder nicht, informiere dich am besten vorab bei der zuständigen Behörde (bspw. beim Ordnungsamt).
FAZIT
Zusammenfassend solltest du also auf jeden Fall auf die zulässige Dachlast deine Autos achten und immer einen guten Grund parat haben, wieso du eben nicht wildcampst, sondern dich "nur erholst". Außerdem solltest du bei der Wahl deines Dachzelts auf die Maße achten, insbesondere wie weit das Zelt - vom Autodach gerechnet - herausragt. Wenn du planst, bevorzugt Roadtrips zu machen und im öffentlichen Raum zu parken, empfiehlt sich für dich auf jeden Fall ein Hartschalen-Dachzelt. Die Liegefläche ist hier groß genug, um zu zweit oder dritt komfortabel schlafen zu können und man bekommt seltener Probleme mit den lokalen Behörden.
Die Gesetzeslage wurde bis zum 08.05.2021 berücksichtigt. Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt eine solche nicht. Für den Inhalt und dessen Richtigkeit wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben ohne Gewähr. Informiere dich bei Fragen bei der zuständigen Behörde.